Die Ausübung des Mountainbikesports im alpinen Gelände ist mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden. Diese ergeben sich insbesondere aus der Geländebeschaffenheit, natürlichen oder künstlichen Hindernissen, wechselnden Witterungsverhältnissen, Materialfehlern, Fahrfehlern, Selbstüberschätzung, unzureichendem Fahrkönnen sowie dem Verhalten anderer Personen, Tiere oder Fahrzeuge.
Auch bei größtmöglicher Sorgfalt können beispielsweise Leichte Verletzungen (Schürfwunden, Prellungen, Zerrungen), Mittelschwere Verletzungen (Knochenbrüche, Bänderrisse, Gehirnerschütterung), Schwere Verletzungen (Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, innere Verletzungen) und tödliche Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
Jeder Benutzer nutzt die Anlagen im Bewusstsein dieser Risiken.
Den Benutzern wird daher dringend empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflicht-, Unfall- und Bergekostenversicherung) selbst Sorge zu tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nicht alle Kosten. Hubschrauberbergungen können beispielsweise erhebliche Kosten verursachen (€5.000-15.000). Im Falle eines Unfalls trägt der Nutzer die Kosten von Rettungs-, Bergungs- und Transportmaßnahmen selbst, sofern diese nicht von einer Versicherung gedeckt sind.
Die Nutzung der Bikestrecken erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei Personenschäden haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Sachschäden und reine Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden, die durch andere Nutzer, Dritte oder Tiere verursacht werden, ist ausgeschlossen.
Mit der Nutzung der Bikestrecken bestätigt der Benutzer, über die sportimmanenten Risiken aufgeklärt worden zu sein. Der Nutzer übernimmt diese sportimmanenten Risiken ausdrücklich selbst.