Sicherheit & Rules
Sicherheit hat im Bikepark Brandnertal oberste Priorität.
Das Benützen des Bikeparks ist anspruchsvoll und birgt die Gefahr von Stürzen sowie leichte, schwere oder tödliche Verletzungen und sonstige Schäden. Mountainbiken erfordert Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und die passende Vorbereitung. Deswegen hat Sicherheit oberste Priorität. Die Einhaltung dieser Regeln ist absolut notwendig, um die Gefahren möglichst sicher bewältigen zu können.
Mache dich mit den Gefahren, den Risiken, den Regeln und den Nutzungsbedingungen im Bikepark vertraut und wähle den für dich und dein Fahrkönnen geeigneten Trail aus. Je nach Fahrkönnen gibt es unterschiedliche Schwierigkeiten der Trails (grün, blau, rot oder schwarz). Angefangen wird mit einem grünen Trail und – bei deinem ersten Besuch – mit einem Anfängerkurs.
Pre-Ride, Re-Ride, Freeride!
Dieses Konzept hilft dir dabei Risiken beim Befahren von Bikestrecken zu reduzieren:
1
Pre-Ride
Vorbereitung
Die erste Fahrt dient der Erkundung des Trails. Schwierige Passagen sind langsam zu befahren oder zu besichtigen, um geeignete Linien zu wählen. Dadurch entsteht ein sicheres Gefühl für die Strecke und eine solide Grundlage für weitere Fahrten.
2
Re-Ride
Wiederholung
In dieser Phase werden Technik und Linienwahl gefestigt. Gleichmäßiges Tempo und wiederholtes Befahren fördern Sicherheit und Routine.
3
Free-Ride
Freie Fahrt
Nach erfolgreicher Vorbereitung kann der Trail im vollen Flow befahren werden. Das Erlernte wird umgesetzt, um eine sichere und flüssige Fahrt zu ermöglichen.
Richtige Ausrüstung
Generell gilt Helm- und Protektorenpflicht. Die folgende Ausrüstung ist für sicheres Befahren unerlässlich:
Vollvisierhelm (Integralhelm)
Brille
Rücken-, Brust-, Ellbogen- und Knieprotektoren
Handschuhe
Bikeschuhe mit spezieller Sohle für Plattformpedale
Einwandfrei gewartetes All-Mountain-/Enduro- oder Freeride-/Downhillbike
Helm und Protektoren können im Wallride Store auch ausgeliehen werden.
Für die Einhaltung der Ausrüstungsvorgaben ist jeder Benutzer selbst verantwortlich.
Bikepark Verhaltensregeln
Ride smart – die wichtigsten Regeln auf einen Blick.
Damit alle einen großartigen Tag am Berg haben, bitten wir dich, diese Regeln zu beachten:
Fahre verantwortungsvoll
Du fährst auf eigene Verantwortung – wähle Strecke und Tempo passend zu deinem Können.
Fahre immer kontrolliert und auf halbe Sicht.
Befahre ausschließlich markierte Mountainbike-Trails.
Wege ohne Bikefreigabe sind Fußgängern vorbehalten.
Das Befahren von Waldflächen, Wiesen oder nicht freigegebenem Gelände ist strengstens verboten.
Bleib auf dem Trail – bitte nicht abkürzen
Kürze keine Strecken über Wiesen, Weiden oder Waldboden ab.
„Shortcuts“ beschädigen die Grasnarbe, fördern Erosion und richten großen Schaden an.
Wenn du abseits der markierten Trails unterwegs bist, kann dein Ticket eingezogen werden.
Nimm Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur
Fahre immer rücksichtsvoll – auch auf reinen Bikestrecken.
Begegne Weide- und Wildtieren ruhig und langsam. Tiere haben Vorrang – bitte nicht erschrecken und ausreichend Abstand halten.
Schließe Tore und Weidegatter unbedingt wieder.
Respektiere Flora & Fauna und halte dich an ausgewiesene Schutzbereiche.
Vermeide Lärm und Bremsspuren
Genieße die Berge, aber vermeide unnötigen Lärm.
Vermeide blockierende Bremsmanöver und rutschende Reifen – Bremsspuren führen zu Bodenschäden und Erosion.
Fahre nur während der Betriebszeiten
Die Trails dürfen ausschließlich zu den Betriebszeiten des Bikeparks befahren werden.
Außerhalb dieser Zeiten sind die Strecken gesperrt – auch zum Schutz der Wildtiere.
Voraussetzungen für deine Fahrt
Nutzung nur mit gültigem Liftticket – bitte mitführen und vorweisen.
Fahre nur mit einem geeigneten, technisch einwandfreien Bike.
Keine Hunde sowie keine Kinderanhänger oder -sitze auf den Trails.
Hinterlasse keine Spuren
Nimm deinen Müll wieder mit und entsorge ihn ordnungsgemäß.
Wenn du unterwegs Müll entdeckst, hilf gerne mit, unsere Natur sauber zu halten oder informiere unser Streckenteam.
Shared Trails – gemeinsam unterwegs
„Shared Trails“ werden von Bikern und Wanderern gemeinsam genutzt.
Fahre vorausschauend, reduziere dein Tempo und gewähre Wanderern den Vortritt.
Freundlichkeit und Respekt sorgen für ein gutes Miteinander am Berg.
Bitte beachte
Beschilderungen sowie Hinweise unseres Teams sind verbindlich.
Ride fair. Ride safe. Enjoy the mountains.
Kinder und Jugendliche
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Bikepark und die Biketrails nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benützen.
Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung des/der Obsorgeberechtigten den Bikepark und die Biketrails benutzen.
Für Familien sowie Kinder und Jugendliche bietet sich besonders die blaue Strecke „Tschengla Unchained“ an. Sie ermöglicht einen gut überschaubaren Einstieg in das Befahren von Bikestrecken. Die Wahl der Strecke liegt jedoch stets in der eigenen Verantwortung bzw. in der Verantwortung der obsorgeberechtigten Begleitperson. Für einen möglichst sicheren Start in den Bikesport empfehlen wir zudem Kindern und Jugendlichen die Angebote der Bikeschool Brandnertal (Rookies Camps) zu nutzen.
Kindersitze und Kinderanhänger sind auf allen Strecken des Bikeparks ausnahmslos verboten.
Die Nutzung der Pro Jumpline „Tschina Wild“ ist nur Volljährigen Sportlern gestattet.
Verhalten im Notfall
Es ist ein Unfall auf der Bikestrecke passiert und du benötigst Hilfe zur Versorgung einer verletzten Person. Gehe wie folgt vor:
1. Ruhe bewahren
Bleib ruhig und versuche einen Überblick über die Situation zu bekommen.
2. Unfallstelle absichern
Um einen Folgeunfall zu vermeiden und um Ersthelfer zu schützen: Sichere die Unfallstelle ab! Beauftrage andere Mountainbiker oder Wanderer mit dieser Aufgabe!
3. Hilfe holen
Rufe den Bikepark Notruf unter +43 650 9514393 oder alarmiere Bergrettung unter der Nummer 140 und beschreibe die Situation und vor allem die Unfallposition. Die genaue Position findest du auf unseren Rettungstafeln entlang jeder Strecke! Je mehr Information wir haben, umso besser können wir helfen. Wir leiten alles weitere in die Wege und alarmieren bei Bedarf einen Notarzt oder Rettungswagen.
4. Erste Hilfe leisten
Leiste so gut wie du kannst Erste Hilfe oder bitte andere Biker um Hilfe.
5. Rettungspersonal einweisen
Schicke jemanden zur nächsten Forststraße um die Bikepark Ersthelfer oder Rettungskräfte einzuweisen. Wenn du genügend Helfer hast, soll jemand eine Rettungspunkt-Tafel entlang der Strecke suchen und die Positionsnummer dem Bikepark Notruf weitergeben.
Risikoaufklärung
Die Ausübung des Mountainbikesports im alpinen Gelände ist mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden. Diese ergeben sich insbesondere aus der Geländebeschaffenheit, natürlichen oder künstlichen Hindernissen, wechselnden Witterungsverhältnissen, Materialfehlern, Fahrfehlern, Selbstüberschätzung, unzureichendem Fahrkönnen sowie dem Verhalten anderer Personen, Tiere oder Fahrzeuge.
Auch bei größtmöglicher Sorgfalt können beispielsweise Leichte Verletzungen (Schürfwunden, Prellungen, Zerrungen), Mittelschwere Verletzungen (Knochenbrüche, Bänderrisse, Gehirnerschütterung), Schwere Verletzungen (Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, innere Verletzungen) und tödliche Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
Jeder Benutzer nutzt die Anlagen im Bewusstsein dieser Risiken.
Den Benutzern wird daher dringend empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflicht-, Unfall- und Bergekostenversicherung) selbst Sorge zu tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nicht alle Kosten. Hubschrauberbergungen können beispielsweise erhebliche Kosten verursachen (€5.000-15.000). Im Falle eines Unfalls trägt der Nutzer die Kosten von Rettungs-, Bergungs- und Transportmaßnahmen selbst, sofern diese nicht von einer Versicherung gedeckt sind.
Die Nutzung der Bikestrecken erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei Personenschäden haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Sachschäden und reine Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden, die durch andere Nutzer, Dritte oder Tiere verursacht werden, ist ausgeschlossen.
Mit der Nutzung der Bikestrecken bestätigt der Benutzer, über die sportimmanenten Risiken aufgeklärt worden zu sein. Der Nutzer übernimmt diese sportimmanenten Risiken ausdrücklich selbst.
Nutzungsbedingungen
1. Allgemeine Nutzung
Die folgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der Bikestrecken im Bikepark Brandnertal. Betreiber der Bikestrecken sowie verantwortlich für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung ist die IMM In Mountain Movement GmbH.
Mountainbiken im alpinen Gelände bringt besondere Anforderungen mit sich. Du nutzt die Bikestrecken daher eigenverantwortlich und mit dem nötigen Bewusstsein für die damit verbundenen Herausforderungen.
Du bist selbst dafür verantwortlich einzuschätzen, welche Strecke, welches Tempo, welche Fahrweise und welche Ausrüstung zu deinen persönlichen Fähigkeiten passen. Passe dein Verhalten immer an Gelände, Sichtverhältnisse und Witterung an.
Technische Elemente, Sprünge und Hindernisse darfst du nur befahren, wenn du deren Schwierigkeit zuvor besichtigt hast und dir die sichere Bewältigung zutraust. Ob du eine Strecke oder ein Element befährst, entscheidest du eigenständig.
Die Strecken werden regelmäßig kontrolliert und gewartet. Eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht gewährleistet werden. Trotz ordnungsgemäßer Wartung können witterungsbedingte Veränderungen, lose Steine, Beschädigungen oder sonstige Gefahren auftreten.
Die nachstehenden Bestimmungen sind verbindlich einzuhalten.
2. Voraussetzungen für die Nutzung
Die Strecken dürfen nur von Personen benutzt werden, die über die notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen verfügen.
Die Nutzung der Bikestrecken ist ausschließlich mit einem gültigen, ordnungsgemäß erworbenen Liftticket erlaubt. Du musst dein Ticket während der Nutzung mitführen und auf Verlangen vorweisen.
Die Benutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt.
Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlagen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson nutzen. Minderjährige benötigen die Zustimmung der obsorgeberechtigten Person. Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflichten gegenüber Minderjährigen. Für die Einhaltung der Aufsichtspflicht sind ausschließlich die obsorgeberechtigten Personen verantwortlich.
3. Streckenbenutzung und Verhalten
Du darfst ausschließlich die gekennzeichneten und freigegebenen Strecken befahren. Das Befahren anderer Bereiche ist nicht gestattet.
Die Nutzung ist nur mit technisch einwandfreiem und geeignetem Sportgerät erlaubt. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass dein Fahrrad für die befahrenen Strecken, Hindernisse und auftretenden Belastungen geeignet ist und entsprechend den Herstellerangaben verwendet wird. Die bestimmungsgemäße Verwendung laut Hersteller ist einzuhalten.
Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist auf sämtlichen Strecken verpflichtend. Weitere Schutzausrüstung (z. B. Vollvisierhelm, Protektoren, Handschuhe) wird ausdrücklich empfohlen.
Alle Strecken, Hindernisse und Elemente musst du vor der ersten Befahrung besichtigen. Besonders bei Holzelementen, Sprüngen oder Drops besteht erhöhte Rutsch- und Absturzgefahr.
Fahre stets mit angepasster Geschwindigkeit und auf halbe Sicht.
Das Begehen, Anhalten oder Bergauffahren auf reinen Bikestrecken ist untersagt. Ausgenommen sind entsprechend gekennzeichnete „Shared Trails“, Forststraßen und freigegebene Wege.
4. Besondere Gefahrenbereiche
Auf Forststraßen und freigegebenen Wegen musst du jederzeit mit Gegenverkehr, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie anderen Nutzern rechnen. Hier ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.
Motorisierte Fahrzeuge dürfen die Bikestrecken und Forststraßen nur mit ausdrücklicher Genehmigung benutzen.
Im gesamten Gebiet des Bikeparks kann dir Weidevieh begegnen, das sich frei im Gelände bewegt. Das ist eine für den alpinen Raum typische Situation. Die Strecken werden daher nicht abgesperrt, um Tiere fernzuhalten – Weidevieh hat immer Vorrang.
Bitte passe deine Fahrweise entsprechend an, halte ausreichend Abstand und erschrecke oder bedränge die Tiere nicht.
Sei besonders aufmerksam bei Mutterkühen, da sie ihre Kälber beschützen. In solchen Fällen fahre langsam, halte gegebenenfalls an und gib den Tieren genügend Raum.
5. Natur- und Umweltschutz
Der Lebensraum von Pflanzen und wildlebenden Tieren ist zu respektieren. Das Befahren oder Betreten von Schutz- und Sperrzonen ist verboten.
Im Bereich Loischkopf sind zusätzlich die Vorgaben des jeweils geltenden Auerhuhn-Schutzkonzeptes einzuhalten. Insbesondere sind gekennzeichnete Ruhezonen, saisonale Einschränkungen sowie Besucherlenkungsmaßnahmen verbindlich zu beachten. Den entsprechenden Hinweisen und Beschilderungen ist Folge zu leisten.
Nimm deine Abfälle bitte wieder mit und entsorge sie ordnungsgemäß. Jede Verunreinigung der Natur ist unzulässig. Die Verwendung von „Tear-offs“ ist untersagt.
6. Sicherheit und Ordnung
Hunde sind auf den Bikestrecken nicht gestattet. Es gelten die jeweiligen regionalen Leinenpflichtbestimmungen.
Das Mitführen von Kindern in Kindersitzen, Anhängern oder ähnlichen Vorrichtungen ist auf Trails nicht erlaubt.
Hinweistafeln sowie Anweisungen des Personals sind unbedingt zu befolgen. Bei Missachtung kann dir die Nutzung der Anlagen untersagt oder die Liftkarte ohne Rückerstattung des Ticketpreises entzogen werden.
7. Streckensperren und Betriebsunterbrechungen
Einzelne Strecken oder Anlagen können insbesondere aus Sicherheitsgründen, wegen Wartungsarbeiten, Veranstaltungen, aufgrund von Witterungseinflüssen oder infolge höherer Gewalt vorübergehend gesperrt werden.
Kurzfristige, witterungsbedingte oder durch höhere Gewalt verursachte Einschränkungen – insbesondere aufgrund von Naturereignissen wie Unwetter, Muren, Steinschlag, Sturm, Blitzschlag oder behördlichen Anordnungen – gelten nicht als vom Betreiber zu vertretende Leistungsstörung und begründen keine Schadenersatz- oder Rückerstattungsansprüche.
8. Nutzung der Seilbahnanlagen und Lifttickets
Für die Beförderung mit Seilbahnen gelten ergänzend die jeweiligen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Bergbahnen Brandnertal GmbH.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Bludenz vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Hast du Fragen?
Auf dem Tagesparkplatz ist Campieren nicht erlaubt. Allerdings haben wir einen ausgewiesenen Bereich (Terrassenparkplätze) für das Abstellen von Reisemobilen (gebührenpflichtig, nur für Bikeparknutzer mit gültigem Ticket)
Ja, die Strecken des Bikepark Brandnertals dürfen mit E-Bikes benutzt werden. Allerdings nur bergab. Das Bergauffahren auf sämtlichen Trails ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten.
Bleibe ruhig. Sichere die Unfallstelle ab und leiste Erste Hilfe.
Informiere über den Bikepark Notruf das Bikeparkpersonal. Bikepark Notruf: +43 650 9514393. Wir organisieren dann das weitere Vorgehen. In der Zwischenzeit kannst du andere Biker anhalten, die dich dabei unterstützen, die Unfallstelle wirksam abzusichern. Schicke jemanden zur nächsten Rettungstafel, auf diesen ist eine Positionsnummer vermerkt. So kannst du dem Bikeparkpersonal die exakte Position durchgeben, damit möglichst schnell jemand bei euch ist.
Dein Mountainbike muss für den Einsatz in einem Bikepark geeignet sein.
Wir empfehlen mindestens 150mm Federweg an Front und Heck, aber auch der Rahmen und die Anbauteile müssen für den Einsatz im Gelände geeignet sein. Wenn du dir nicht sicher bist, halte Rücksprache mit deinem Bikehändler oder dem Hersteller deines Bikes.
Zudem ist es wichtig, dass dein Bike voll einsatzfähig und betriebssicher ist. Ein regelmäßiger Service beim Fachhändler deines Vertrauens stellt dies sicher. Wenn du noch keinen Händler des Vertrauens hast, dann komm doch in den Wallride Store nach Rankweil.
Kinder unter 10 Jahren dürfen den Bikepark und die Biketrails nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson benützen. Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung des/der Obsorgeberechtigten den Bikepark und die Biketrails benutzen.
Für Familien sowie Kinder und Jugendliche bietet sich besonders die blaue Strecke „Tschengla Unchained“ an. Sie ermöglicht einen gut überschaubaren Einstieg in das Befahren von Bikestrecken. Die Wahl der Strecke liegt jedoch stets in der eigenen Verantwortung bzw. in der Verantwortung der obsorgeberechtigten Begleitperson. Für einen möglichst sicheren Start in den Bikesport empfehlen wir zudem Kindern und Jugendlichen die Angebote der Bikeschool Brandnertal (Rookies Camps) zu nutzen.
Kindersitze und Kinderanhänger sind auf allen Strecken des Bikeparks ausnahmslos verboten.
Die Nutzung der Pro Jumpline „Tschina Wild“ ist nur Volljährigen Sportlern gestattet.





