Sicherheit & Rules2026-06-25T10:15:47+02:00

Sicherheit & Rules

Sicherheit hat im Bikepark Brandnertal oberste Priorität.
Das Benützen des Bikeparks ist anspruchsvoll und birgt die Gefahr von Stürzen sowie leichte, schwere oder tödliche Verletzungen und sonstige Schäden. Mountainbiken erfordert Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und die passende Vorbereitung. Deswegen hat Sicherheit oberste Priorität. Die Einhaltung dieser Regeln ist absolut notwendig, um die Gefahren möglichst sicher bewältigen zu können.

Mache dich mit den Gefahren, den Risiken, den Regeln und den Nutzungsbedingungen im Bikepark vertraut und wähle den für dich und dein Fahrkönnen geeigneten Trail aus. Je nach Fahrkönnen gibt es unterschiedliche Schwierigkeiten der Trails (grün, blau, rot oder schwarz). Angefangen wird mit einem grünen Trail und – bei deinem ersten Besuch – mit einem Anfängerkurs.

Pre-Ride, Re-Ride, Freeride!

Dieses Konzept hilft dir dabei Risiken beim Befahren von Bikestrecken zu reduzieren:

1

Pre-Ride
Vorbereitung

Die erste Fahrt dient der Erkundung des Trails. Schwierige Passagen sind langsam zu befahren oder zu besichtigen, um geeignete Linien zu wählen. Dadurch entsteht ein sicheres Gefühl für die Strecke und eine solide Grundlage für weitere Fahrten.

2

Re-Ride
Wiederholung

In dieser Phase werden Technik und Linienwahl gefestigt. Gleichmäßiges Tempo und wiederholtes Befahren fördern Sicherheit und Routine.

3

Free-Ride
Freie Fahrt

Nach erfolgreicher Vorbereitung kann der Trail im vollen Flow befahren werden. Das Erlernte wird umgesetzt, um eine sichere und flüssige Fahrt zu ermöglichen.

Richtige Ausrüstung

Generell gilt Helm- und Protektorenpflicht. Die folgende Ausrüstung ist für sicheres Befahren unerlässlich:

Vollvisierhelm (Integralhelm)

Brille

Rücken-, Brust-, Ellbogen- und Knieprotektoren

Handschuhe

Bikeschuhe mit spezieller Sohle für Plattformpedale

Einwandfrei gewartetes All-Mountain-/Enduro- oder Freeride-/Downhillbike

Helm und Protektoren können im Wallride Store auch ausgeliehen werden.
Für die Einhaltung der Ausrüstungsvorgaben ist jeder Benutzer selbst verantwortlich.

Bikepark Verhaltensregeln

Ride smart – die wichtigsten Regeln auf einen Blick.
Damit alle einen großartigen Tag am Berg haben, bitten wir dich, diese Regeln zu beachten:

Fahre verantwortungsvoll

Du fährst auf eigene Verantwortung – wähle Strecke und Tempo passend zu deinem Können.
Fahre immer kontrolliert und auf halbe Sicht.

Befahre ausschließlich markierte Mountainbike-Trails.

Wege ohne Bikefreigabe sind Fußgängern vorbehalten.

Das Befahren von Waldflächen, Wiesen oder nicht freigegebenem Gelände ist strengstens verboten.

Bleib auf dem Trail – bitte nicht abkürzen

Kürze keine Strecken über Wiesen, Weiden oder Waldboden ab.

„Shortcuts“ beschädigen die Grasnarbe, fördern Erosion und richten großen Schaden an.

Wenn du abseits der markierten Trails unterwegs bist, kann dein Ticket eingezogen werden.

Nimm Rücksicht auf Mensch, Tier und Natur

Fahre immer rücksichtsvoll – auch auf reinen Bikestrecken.

Begegne Weide- und Wildtieren ruhig und langsam. Tiere haben Vorrang – bitte nicht erschrecken und ausreichend Abstand halten.

Schließe Tore und Weidegatter unbedingt wieder.

Respektiere Flora & Fauna und halte dich an ausgewiesene Schutzbereiche.

Vermeide Lärm und Bremsspuren

Genieße die Berge, aber vermeide unnötigen Lärm.

Vermeide blockierende Bremsmanöver und rutschende Reifen – Bremsspuren führen zu Bodenschäden und Erosion.

Fahre nur während der Betriebszeiten

Die Trails dürfen ausschließlich zu den Betriebszeiten des Bikeparks befahren werden.

Außerhalb dieser Zeiten sind die Strecken gesperrt – auch zum Schutz der Wildtiere.

Voraussetzungen für deine Fahrt

Nutzung nur mit gültigem Liftticket – bitte mitführen und vorweisen.

Fahre nur mit einem geeigneten, technisch einwandfreien Bike.

Keine Hunde sowie keine Kinderanhänger oder -sitze auf den Trails.

Hinterlasse keine Spuren

Nimm deinen Müll wieder mit und entsorge ihn ordnungsgemäß.

Wenn du unterwegs Müll entdeckst, hilf gerne mit, unsere Natur sauber zu halten oder informiere unser Streckenteam.

Shared Trails – gemeinsam unterwegs

„Shared Trails“ werden von Bikern und Wanderern gemeinsam genutzt.

Fahre vorausschauend, reduziere dein Tempo und gewähre Wanderern den Vortritt.

Freundlichkeit und Respekt sorgen für ein gutes Miteinander am Berg.

Bitte beachte

Beschilderungen sowie Hinweise unseres Teams sind verbindlich.

Ride fair. Ride safe. Enjoy the mountains.

Kinder und Jugendliche

Der eigenständige Erwerb eines Lifttickets ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Unter 14 Jährige benötigen eine volljährigen Aufsichtsperson um die Bikestrecken zu benutzen. Minderjährige unter 18 Jahren haben vor der Nutzung des Bikeparks die Zustimmung der Obsorgeberechtigten einzuholen. Durch den Kauf des Lifttickets wird die Zustimmung der Obsorgeberechtigten zur Benützung der Bikestrecken durch den Minderjährigen bestätigt.

Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflichten gegenüber Minderjährigen. Für die Einhaltung der Aufsichtspflicht sind ausschließlich die obsorgeberechtigten Personen verantwortlich.

Für Familien sowie Kinder und Jugendliche bietet sich besonders die blaue Strecke „Tschengla Unchained“ an. Sie ermöglicht einen gut überschaubaren Einstieg in das Befahren von Bikestrecken. Die Wahl der Strecke liegt jedoch stets in der eigenen Verantwortung bzw. in der Verantwortung der obsorgeberechtigten Begleitperson. Für einen möglichst sicheren Start in den Bikesport empfehlen wir zudem Kindern und Jugendlichen die Angebote der Bikeschool Brandnertal (Rookies Camps) zu nutzen.

Kindersitze und Kinderanhänger sind auf allen Strecken des Bikeparks ausnahmslos verboten.

Die Nutzung der Pro Jumpline „Tschina Wild“ ist nur volljährigen Sportlern gestattet.

Verhalten im Notfall

Es ist ein Unfall auf der Bikestrecke passiert und du benötigst Hilfe zur Versorgung einer verletzten Person. Gehe wie folgt vor:

1. Ruhe bewahren

Bleib ruhig und versuche einen Überblick über die Situation zu bekommen.

2. Unfallstelle absichern

Um einen Folgeunfall zu vermeiden und um Ersthelfer zu schützen: Sichere die Unfallstelle ab! Beauftrage andere Mountainbiker oder Wanderer mit dieser Aufgabe!

3. Hilfe holen

Rufe den Bikepark Notruf unter +43 650 9514393 oder alarmiere Bergrettung unter der Nummer 140 und beschreibe die Situation und vor allem die Unfallposition. Die genaue Position findest du auf unseren Rettungstafeln entlang jeder Strecke! Je mehr Information wir haben, umso besser können wir helfen. Wir leiten alles weitere in die Wege und alarmieren bei Bedarf einen Notarzt oder Rettungswagen.

4. Erste Hilfe leisten

Leiste so gut wie du kannst Erste Hilfe oder bitte andere Biker um Hilfe.

5. Rettungspersonal einweisen

Schicke jemanden zur nächsten Forststraße um die Bikepark Ersthelfer oder Rettungskräfte einzuweisen. Wenn du genügend Helfer hast, soll jemand eine Rettungspunkt-Tafel entlang der Strecke suchen und die Positionsnummer dem Bikepark Notruf weitergeben.

Risikoaufklärung

Das Benützen des Bikeparks ist anspruchsvoll und birgt die Gefahr von Stürzen sowie, schwere oder tödliche Verletzungen und sonstige Schäden.

Die Risiken ergeben sich insbesondere aus der Geländebeschaffenheit, natürlichen oder künstlichen Hindernissen (z.B. Wurzeln, Absätze und Sprünge), Nässe und Wind Materialfehlern, Fahrfehlern, Selbstüberschätzung, unzureichendem Fahrkönnen sowie dem Verhalten anderer Personen, Tiere oder Fahrzeuge.

Auch bei größtmöglicher Sorgfalt können beispielsweise leichte Verletzungen (etwa Schürfwunden, Prellungen, Zerrungen),  mittelschwere Verletzungen (etwa Knochenbrüche, Bänderrisse, Gehirnerschütterung),  schwere Verletzungen (etwa Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, innere Verletzungen) und sogar tödliche Unfälle nicht ausgeschlossen werden.

Jeder Benutzer nutzt die Anlagen im Bewusstsein dieser Risiken und Gefahren.

Den Benutzern wird daher dringend empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflicht-, Unfall- und Bergekostenversicherung) selbst Sorge zu tragen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nicht alle Kosten. Hubschrauberbergungen können beispielsweise erhebliche Kosten verursachen (€5.000-15.000). Im Falle eines Unfalls trägt der Nutzer die Kosten von Rettungs-, Bergungs- und Transportmaßnahmen selbst, sofern diese nicht von einer Versicherung gedeckt sind.

Die Nutzung der Bikestrecken erfolgt auf eigene Gefahr. Mache dich mit den Gefahren, den Risiken, den Regeln und den Nutzungsbedingungen im Bikepark vertraut und wähle den für dich und dein Fahrkönnen geeigneten Trail aus. Je nach Fahrkönnen gibt es unterschiedliche Schwierigkeiten der Trails (grün, blau, rot oder schwarz). Angefangen wird mit einem grünen Trail und – bei deinem ersten Besuch – mit einem Anfängerkurs.

Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für Personenschäden bleibt jedoch unberührt. Eine Haftung für Sachschäden und reine Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Mit der Nutzung der Bikestrecken bestätigt der Benutzer, über die sportimmanenten Risiken aufgeklärt worden zu sein. Der Nutzer übernimmt diese sportimmanenten Risiken ausdrücklich selbst.

Diese Nutzungsbedingungen bilden zusammen mit dem Ticketkauf bei den Bergbahnen Brandnertal die vertragliche Grundlage für die Nutzung der Bikestrecken. Mit dem Erwerb eines Tickets und/oder dem Betreten/Befahren der Bikestrecken erklärt sich der Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden.

Betreiber der Bikestrecken ist die IMM In Mountain Movement GmbH, Montfortstraße 12, 6830 Rankweil

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Nutzung

Die folgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der Bikestrecken im Bikepark Brandnertal. Betreiber der Bikestrecken sowie verantwortlich für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung ist die IMM In Mountain Movement GmbH.

Mountainbiken im alpinen Gelände und im Bikepark bringt besondere Anforderungen mit sich. Du nutzt die Bikestrecken daher eigenverantwortlich und mit dem nötigen Bewusstsein für die damit verbundenen Herausforderungen und die oben genannten Gefahren.

Du bist selbst dafür verantwortlich, die unerlässliche Schutzausrüstung zu tragen sowie einzuschätzen, welche Strecke, welches Tempo und welche Fahrweise zu deinen persönlichen Fähigkeiten passen. Passe dein Verhalten immer an Gelände, Sichtverhältnisse und Witterung an.

Technische Elemente, Sprünge und Hindernisse darfst du nur befahren, wenn du deren Schwierigkeit zuvor besichtigt hast und dir die sichere Bewältigung zutraust. Ob du eine Strecke oder ein Element befährst, entscheidest du eigenständig.

Die Strecken werden regelmäßig kontrolliert, gewartet und umgestaltet. Trotz ordnungsgemäßer Wartung können witterungsbedingte Veränderungen, lose Steine, Äste, Kühe, Beschädigungen oder sonstige Gefahren auftreten.

Die nachstehenden Bestimmungen sind verbindlich einzuhalten.

2. Voraussetzungen für die Nutzung

Die Strecken dürfen nur von Personen benutzt werden, die über die notwendigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen verfügen. Dies ist insbesondere körperliche Fitness sowie geistige Fähigkeiten wie Konzentration, Risikobewusstsein, schnelle Entscheidungsfähigkeit und eine realistische Selbsteinschätzung.

Die Benutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen beeinträchtigenden Substanzen ist untersagt.

Die Nutzung der Bikestrecken ist ausschließlich mit einem gültigen, ordnungsgemäß erworbenen Liftticket erlaubt. Du musst dein Ticket während der Nutzung mitführen und auf Verlangen vorweisen.

Der eigenständige Erwerb eines Lifttickets ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Unter 14 Jährige benötigen eine volljährigen Aufsichtsperson um die Bikestrecken zu benutzen.

Minderjährige unter 18 Jahren haben vor der Nutzung des Bikeparks die Zustimmung der Obsorgeberechtigten einzuholen. Durch den Kauf des Lifttickets wird die Zustimmung der Obsorgeberechtigten zur Benützung der Bikestrecken durch den Minderjährigen bestätigt.

Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflichten gegenüber Minderjährigen. Für die Einhaltung der Aufsichtspflicht sind ausschließlich die obsorgeberechtigten Personen verantwortlich.

3. Streckenbenutzung und Verhalten

Du darfst ausschließlich die gekennzeichneten und freigegebenen Strecken befahren. Das Befahren anderer Bereiche ist nicht gestattet.

Die Nutzung ist nur mit technisch einwandfreiem und geeignetem Sportgerät erlaubt. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass dein Fahrrad für die befahrenen Strecken, Hindernisse und auftretenden Belastungen geeignet ist und entsprechend den Herstellerangaben verwendet wird. Die bestimmungsgemäße Verwendung laut Hersteller ist einzuhalten.

Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist auf sämtlichen Strecken verpflichtend. Weitere Schutzausrüstung (z. B. Vollvisierhelm, Rücken-, Brust- , Ellenbogen- und Knieprotektoren, Handschuhe, geeignete Bikeschuhe) ist unerlässlich.

Alle Strecken, Hindernisse und Elemente musst du vor der ersten Befahrung besichtigen. Die erste Fahrt eines Trails dient daher der Erkundung. Der Trail ist langsam zu befahren. Schwierige und unübersichtliche Passagen sind vorher genau zu besichtigen, um eine geeignete Linienwahl und Geschwindigkeit zu finden.

Besonders bei Holzelementen, Sprüngen oder Drops besteht erhöhte Rutsch- und Absturzgefahr.

Fahre stets mit angepasster Geschwindigkeit und auf halbe Sicht.

Das Begehen, Anhalten oder Bergauffahren auf reinen Bikestrecken ist untersagt. Nach dem Anhalten ist der Trail umgehend zu verlassen und für andere Biker frei zu machen. Erkundungen der Bikestrecken haben neben den Strecken zu Fuß zu erfolgen. Ausgenommen sind entsprechend gekennzeichnete „Shared Trails“, Forststraßen und freigegebene Wege.

Beim Fahren muss ein geeigneter Abstand zum  Vordermann eingehalten werden. Ein Überholen auf dem Trail ist untersagt.

4. Besondere Gefahrenbereiche

Auf Forststraßen und freigegebenen Wegen musst du jederzeit mit Gegenverkehr, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie anderen Nutzern rechnen. Hier ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.

Motorisierte Fahrzeuge dürfen die Bikestrecken und Forststraßen nur mit ausdrücklicher Genehmigung benutzen.

Im gesamten Gebiet des Bikeparks kann dir Weidevieh begegnen, das sich frei im Gelände bewegt. Das ist eine für den alpinen Raum typische Situation. Die Strecken werden daher nicht abgesperrt, um Tiere fernzuhalten – Weidevieh hat immer Vorrang.

Bitte passe deine Fahrweise entsprechend an, halte ausreichend Abstand und erschrecke oder bedränge die Tiere nicht.

Sei besonders aufmerksam bei Mutterkühen, da sie ihre Kälber beschützen. In solchen Fällen fahre langsam, halte gegebenenfalls an und gib den Tieren genügend Raum.

5. Natur- und Umweltschutz

Der Lebensraum von Pflanzen und wildlebenden Tieren ist zu respektieren. Das Befahren oder Betreten von Schutz- und Sperrzonen ist verboten.

Im Bereich Loischkopf sind zusätzlich die Vorgaben des jeweils geltenden Auerhuhn-Schutzkonzeptes einzuhalten. Insbesondere sind gekennzeichnete Ruhezonen, saisonale Einschränkungen sowie Besucherlenkungsmaßnahmen verbindlich zu beachten. Den entsprechenden Hinweisen und Beschilderungen ist Folge zu leisten.

Nimm deine Abfälle bitte wieder mit und entsorge sie ordnungsgemäß. Jede Verunreinigung der Natur ist unzulässig. Die Verwendung von „Tear-offs“ ist untersagt.

6. Sicherheit und Ordnung

Hunde sind auf den Bikestrecken nicht gestattet. Es gelten die jeweiligen regionalen Leinenpflichtbestimmungen.

Das Mitführen von Kindern in Kindersitzen, Anhängern oder ähnlichen Vorrichtungen ist auf Trails nicht erlaubt.

Hinweistafeln sowie Anweisungen des Personals sind unbedingt zu befolgen. Bei Missachtung kann dir die Nutzung der Anlagen untersagt oder die Liftkarte ohne Rückerstattung des Ticketpreises entzogen werden.

7. Streckensperren und Betriebsunterbrechungen

Einzelne Strecken oder Anlagen können insbesondere aus Sicherheitsgründen, wegen Wartungsarbeiten, Veranstaltungen, aufgrund von Witterungseinflüssen oder infolge höherer Gewalt vorübergehend gesperrt werden.

Kurzfristige, witterungsbedingte oder durch höhere Gewalt verursachte Einschränkungen – insbesondere aufgrund von Naturereignissen wie Unwetter, Muren, Steinschlag, Sturm, Blitzschlag oder behördlichen Anordnungen – gelten nicht als vom Betreiber zu vertretende Leistungsstörung und begründen keine Schadenersatz- oder Rückerstattungsansprüche.

8. Nutzung der Seilbahnanlagen und Lifttickets

Für die Beförderung mit Seilbahnen gelten ergänzend die jeweiligen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Bergbahnen Brandnertal GmbH.

9. Schlussbestimmungen

Für die Beförderung mit Seilbahnen gelten ergänzend die jeweiligen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Bergbahnen Brandnertal GmbH.

Hast du Fragen?

Warum dürfen Bikestrecken nicht bergauf befahren werden wenn das doch beispielsweise mit einem E-Bike locker möglich wäre?2021-03-25T10:37:21+01:00

Das Bergauffahren sämtlicher Strecken ist zu jeder Tages- und Nachtzeit strengstens verboten. Daraus könnten schwerwiegende Kollisionen mit ernsthaften Verletzungsfolgen resultieren.

Warum sind „Tear offs“ verboten?2021-03-25T11:29:24+01:00

Weil Tear offs oft achtlos weggeworfen werden oder unbeabsichtigt verloren gehen und Weidetiere oder Wild daran verenden könnten, sind diese im Bikepark Brandnertal strikt verboten. Generell ist darauf zu achten, dass kein Müll im Gelände zurückbleibt. Bitte Achte auf die Natur, nimm deinen Müll mit ins Tal und entsorge diesen.

Was muss ich tun, wenn sich jemand verletzt hat?2023-02-14T14:55:14+01:00

Bleibe ruhig. Sichere die Unfallstelle ab und leiste Erste Hilfe.
Informiere über den Bikepark Notruf das Bikeparkpersonal. Bikepark Notruf: +43 650 9514393. Wir organisieren dann das weitere Vorgehen. In der Zwischenzeit kannst du andere Biker anhalten, die dich dabei unterstützen, die Unfallstelle wirksam abzusichern. Schicke jemanden zur nächsten Rettungstafel, auf diesen ist eine Positionsnummer vermerkt. So kannst du dem Bikeparkpersonal die exakte Position durchgeben, damit möglichst schnell jemand bei euch ist.

Stimmt es, dass manchmal Kühe auf den Strecken liegen und ein Nickerchen halten?2021-04-21T15:53:30+02:00

Ja, das ist richtig. Wir haben uns gemeinsam mit den ansässigen Bauern für das Konzept der offenen Beweidung entschieden. Die Weidetiere waren zudem vor uns da, und dürfen sich hinlegen, wo sie wollen. Bitte fahre deshalb zu jeder Zeit auf halbe Sicht und respektiere die Weidetiere. Bremse und mache einfach einen Bogen um die Kuh, die auf dem Trail liegt oder steht. In diesem Fall darfst du sogar tatsächlich kurz den Trail verlassen, was im Normalfall nicht erlaubt ist. Übrigens, die Kühe der Alpe Rona (Tschengla) und der Alpe Parpfienz (Brand) produzieren die wahrscheinlich beste Kuhmilch, die du weit und breit kriegen kannst. Kehre in einer dieser Alpen ein, und bestell dir ein Glas Milch. Frischer geht nicht. Falls du mehr Energie brauchst, nimm die Buttermilch.

Ich habe bereits mehrmals im Bikepark angerufen und konnte niemanden erreichen. Ist das Telefon defekt?2024-12-18T09:34:35+01:00

Mit hoher Wahrscheinlichkeit funktioniert unser Telefon ordnungsgemäß. Aber vermutlich kümmern wir uns gerade mit viel Engagement um die Kunden im Geschäft. Deshalb ist es uns, vor allem in Stoßzeiten, nicht immer möglich Anrufe entgegenzunehmen. Es kann natürlich auch sein, dass du außerhalb unserer Öffnungszeiten anrufst. Du kannst auch gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. Schriftverkehr ist an sich eh ziemlich edel.

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