Das maximal zulässige Körpergewicht beträgt 120 kg. Nimmt eine volljährige Begleitperson ein Kind auf dem Schoß mit, so darf die Summe der Körpergewichte 120 kg ebenfalls nicht überschreiten.
Das maximal zulässige Körpergewicht beträgt 120 kg. Nimmt eine volljährige Begleitperson ein Kind auf dem Schoß mit, so darf die Summe der Körpergewichte 120 kg ebenfalls nicht überschreiten.